Urlaubs- und
Verhinderungspflege

In guten Händen sein

Auch Ihre Angehörigen brauchen mal Urlaub oder können krank werden. Wir stellen sicher, dass Sie ohne Unterbrechung die Pflege erhalten, die Sie brauchen. Sie haben die Möglichkeit, sich durch einen unserer ambulanten Pflegedienste weiterhin Zuhause betreuen zu lassen. Ihnen stehen über 30 diakonische Einrichtungen in Hamburg und Umgebung zur Verfügung.

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Über unser Servicetelefon erfahren Sie, welche ambulante Einrichtung in Ihrer Nähe ist.

Sie können sich aber auch für eine stationäre Kurzzeitpflege entscheiden. Viele Senioren- und Pflegeheime haben speziell für diesen Bereich Plätze reserviert. Sie nehmen am alltäglichen Leben teil und erhalten so einen ersten Eindruck von unseren Senioren- und Pflegeheimen. Ihnen steht auch die Möglichkeit offen, eine Einrichtung zu wählen, die sich auf Kurzzeitpflege spezialisiert hat. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie für eine Kostenübernahme einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegeversicherung übernimmt unabhängig von der Pflegestufe pro Kalenderjahr höchstens 1.470 Euro für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr. Im Einzelfall, wenn zum Beispiel dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann, kann die Kurzzeitpflege auch zweimal im Jahr bewilligt werden.

Die Einrichtungen unterstützen Sie bei der Kostenklärung. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass Sie bereits seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen Zuhause gepflegt worden sind.

Der Anspruch auf die "Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege" ist nicht davon abhängig, ob ein pflegender Angehöriger Pflegegeld erhält. Wird Pflegegeld gezahlt, entfällt es für die Dauer der Pflegevertretung. Es ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich, beide Angebote nacheinander zu nutzen.