Betreutes Wohnen

Beim Betreuten Wohnen werden drei verschiedene Kostenarten unterschieden: Kosten für Standardleistungen, für Wahlleistungen und für die Wohnung.

Zu den Standardleistungen gehören gemäß den „Grundsätzen zum Betreuten Wohnen“, die von Anbietern und der Sozialbehörde gemeinsam vereinbart wurden:

  • Regelmäßige Sprechzeiten, in denen Sie individuell beraten werden
  • Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
  • Dreimal im Jahr eine Reinigung der Fenster von außen
  • Ein regelmäßiges Kultur- und Freizeitangebot
  • Das Fördern von nachbarschaftlichen Kontakten und gegenseitiger Hilfe
  • Gemeinschaftsräume
  • Ein Hausnotrufsystem, welches ebenfalls von den meisten Einrichtungen angeboten wird

Orientiert sich ein Anbieter an den beschriebenen Standardleistungen, so ist dafür eine Betreuungspauschale von derzeit maximal 44,78 Euro monatlich zu entrichten. Der Hausnotruf ist darin noch nicht enthalten und wird mit 17,90 Euro monatlich in Rechnung gestellt. Diese Pauschalen werden immer berechnet, unabhängig davon, wie oft die Standardleistungen in Anspruch genommen wurden. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können die Betreuungszuschläge ganz oder teilweise übernommen werden.

Wahlleistungen sind Serviceleistungen, die über die Standardleistungen hinaus von den Wohneinrichtungen angeboten werden. Diese müssen grundsätzlich privat gezahlt werden.

Auch die Kosten für Ihre Wohnung müssen Sie grundsätzlich selbst zahlen. Wenn Ihre eigenen Mittel allerdings nicht ausreichen, können Sie Wohngeld beantragen. Die Anbieter im Betreuten Wohnen helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Anträge und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Über die Stadt Hamburg können Sie einen umfassenden Ratgeber zum Thema „Betreutes Wohnen“ beziehen: www.hamburg.de