Zertifizierung

Alle unsere Mitglieder haben sich mit ihrem Beitritt dazu verpflichtet, ein Qualitätsmanagement einzuführen und streben das Diakonie-Siegel Pflege an.

Welche Voraussetzungen zur Zertifizierung erfüllt werden müssen, ist im Bundesrahmenhandbuch Diakonie-Siegel Pflege aufgeführt. Das über 140 Seiten starke Werk beschreibt umfassend, was Qualität im Zeichen der Diakonie bedeutet. Die Einrichtungen müssen einen ganzen Katalog von Bestimmungen, Abläufen in der Arbeit und Strukturen im Betrieb erfüllen, bevor sie zur Zertifizierung zugelassen werden.

Zertifizierung bedeutet, dass die Umsetzung der beschriebenen Standards durch ein unabhängiges, akkreditiertes Institut geprüft wird. Das Prüfinstitut führt Audits (= Überprüfung) durch und erstellt einen Prüfbericht. Dieser hält fest, inwieweit die Anforderungen umgesetzt wurden. Erst wenn alle Anforderungen in die Praxis umgesetzt wurden, erhält die Einrichtung das Zertifikat. Dieses gilt jeweils 3 Jahre. Während dieser 3 Jahre muss die Einrichtung sich jeweils 1 x im Jahr einem so genannten Überwachungs-
audit unterziehen, um nachzuweisen, dass die stetigen Anstrengungen für eine hervorragende Qualität nicht nachlassen.

Die Prüfinstitute sind ihrerseits beim Europäischen Rat für Akkreditierung zugelassen und müssen sich ebenso regelmäßig überprüfen lassen. Damit wird eine Objektivität gesichert, die letztlich das Vertrauen der Verbraucher – also der Kundinnen und Kunden – in die Qualität der zertifizierten Pflegeeinrichtung stärkt.

Insbesondere im Hinblick auf die immer wieder aufkommenden Diskussionen zu Missständen in der Betreuung von Pflegebedürftigen ist es sinnvoll, durch die Zertifizierung nach dem Diakonie-Siegel Pflege ein nach außen sichtbares Zeichen für Qualität zu setzen.