Kooperationsvertrag
Unsere Zusammenarbeit mit Krankenhäusern basiert auf einem Kooperationsvertrag. Die Praxis zeigt: Es ist nicht sinnvoll, zu Beginn der Zusammenarbeit bereits alles festgelegt zu haben. Eine Kooperation will gelebt sein, hängt von den Akteuren ab und muss auch flexibel sein. Der Vertrag regelt die Grundlage der Zusammenarbeit und beschreibt die Felder, die es gemeinsam zu bearbeiten gilt.
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