Entlassungsstandard

Parameter der Entlassungsstandards

Für Assessment, Planung, Beratung, Kooperation und Evaluation in den Bereichen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität werden Leistungsmerkmale formuliert.

Im Folgenden finden Sie Auszüge:

Eckpunkte des Assessments
  • Die zuständige Pflegefachkraft wählt aus den Erfassungs- und Einschätzungsinstrumenten die geeigneten aus.
  • Sie führt innerhalb von 24 Stunden ein initiales Assessment mit Patienten und Angehörigen durch. Dabei erfasst sie die individuelle Patientenperspektive.
  • Bei poststationärem Unterstützungsbedarf nimmt sie ein differenziertes Assessment vor, mit Erfassung der Perspektive von Patient und Angehörigen.
Eckpunkte der Planung
  • Die Pflegefachkraft verfügt über differenzierte Kenntnisse von Versorgungsangeboten der Region und kann Kontakte vermitteln.
  • Sie entwickelt unter Einbeziehung der Patienten, der Angehörigen und der beteiligten Berufsgruppen eine individuelle Entlassungsplanung.
  • Im Rahmen eines Aktionsplanes sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für alle dokumentiert und transparent.
  • Die Gegebenheiten und Ressourcen der nachsorgenden Einrichtung sind berücksichtigt.
Eckpunkte der Beratung
  • Die Pflegefachkraft verfügt über die Fähigkeiten, Patienten und Angehörige zu beraten und zu schulen.
  • Neben der Vermittlung von Wissen und technischen Fertigkeiten gilt es, den Patienten und seine Angehörigen in die Lage zu versetzen, den eigenen Hilfebedarf zu analysieren und selbst zu, der Situation angemessenen, Lösungen zu gelangen.
  • Informationen über einen weiteren Schulungs- und Beratungsbedarf müssen zwischen den beteiligten Berufsgruppen koordiniert werden.
Eckpunkte der Kooperation
  • Bei der direkten Überleitungsform ist die Pflegefachkraft zur Koordination des Entlassungsprozesses befähigt und autorisiert.
  • Bei der indirekten Form liegen die Koordinationsaufgaben bei der dafür spezialisierten Überleitungskraft.
  • Die Pflegefachkraft stimmt mit dem Patienten, Angehörigen und den externen und internen Berufsgruppen den Unterstützungsbedarf und den Entlassungstermin ab.
  • Sie bietet den Mitarbeitern der weiter betreuenden Einrichtungen eine Pflegeübergabe an.
Eckpunkte der Evaluation
  • Die Pflegefachkraft führt spätestens 24 Stunden vor der Entlassung eine abschließende Überprüfung der Entlassungsplanung durch und berücksichtigt dabei die Perspektive aller Beteiligten (Konsens aller Perspektiven).
  • Bei Bedarf leitet sie Modifikationen ein.
  • Sie nimmt innerhalb von 48 Stunden nach der Entlassung Kontakt mit dem Patienten und seinen Angehörigen oder der weiter betreuenden Einrichtung auf (Telefonat oder Ortstermin) und interveniert im Bedarfsfall.

Den vollständigen Expertenstandard können Sie unter folgender Adresse bestellen: www.dnqp.de